ERICH von Hurtz Consulting

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragliche Grundlagen für die Zusammenarbeit mit Hurtz Consulting (B2B).

§ 1 – Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Hurtz Consulting, Dustin Hurtz (Einzelunternehmen), Höhenstraße 18, 52152 Simmerath, E-Mail: info@hurtz-consulting.de, nachfolgend „Auftragnehmer“, und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend „Kunde“.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Strategie, Beratung, Social-Media-Betreuung, Content, Performance-Marketing, Recruiting, Websites, Automationen, KI- und Voice-/Chat-Agenten, Workshops, Schulungen sowie sonstige digitale Dienstleistungen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 – Vertragsschluss, Vertragsunterlagen und Rangfolge

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche oder textliche Auftragsbestätigung oder durch Leistungsbeginn zustande.

2.3 Für Inhalt und Umfang der Leistungen gilt folgende Rangfolge:

2.4 Die im jeweiligen Angebot enthaltenen individuellen Leistungsbeschreibungen, Angebotsbeschreibungen, Projektskizzen, Konzepte, Ablaufpläne und Kalkulationen sind verbindlicher Vertragsbestandteil und konkretisieren Art, Umfang und Qualität der geschuldeten Leistungen. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem individuellen Angebot und diesen AGB geht das individuelle Angebot vor.

2.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden.

§ 3 – Art der Leistungen / kein Erfolg geschuldet

3.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Projektvereinbarung.

3.2 Je nach Leistungsinhalt können dienstvertragliche, werkvertragliche oder gemischte Elemente vorliegen. Maßgeblich ist die konkrete Vereinbarung im Einzelfall. Bei laufender Beratung, Strategie, Betreuung, Schulung, Sparring, Social-Media- oder Performance-Begleitung schuldet der Auftragnehmer grundsätzlich die Leistungserbringung als solche, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Bei klar definierten, abnahmefähigen Projektergebnissen kann werkvertraglicher Charakter vorliegen.

3.3 Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für:

3.4 Prognostische Angaben, Schätzungen, Benchmarks oder Erfahrungswerte des Auftragnehmers stellen keine Erfolgsgarantie dar und begründen keinen Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis.

§ 4 – Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zu erbringen.

4.2 Dazu gehören insbesondere:

4.3 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Materialien und Zugänge verantwortlich.

4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder verspätet nach, ist der Auftragnehmer für daraus resultierende Verzögerungen, Mehrkosten oder Qualitätsminderungen nicht verantwortlich. Fristen verlängern sich in angemessenem Umfang.

§ 5 – Kommunikations- und Freigabekanäle

5.1 Verbindliche Freigaben, Änderungswünsche und leistungsrelevante Abstimmungen sollen in Textform erfolgen.

5.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten E-Mail und ausdrücklich benannte Projekttools als verbindliche Kommunikationskanäle. Telefonate, Messenger-Nachrichten (z. B. WhatsApp, Signal), Sprachnachrichten oder mündliche Abstimmungen begründen keine verbindliche Leistungsänderung, keine Scope-Erweiterung und keine Fristvereinbarung, sofern diese nicht in Textform bestätigt werden.

5.3 Der vom Kunden benannte Ansprechpartner gilt bis zu einer anderslautenden Mitteilung in Textform als freigabeberechtigt. Freigaben durch nicht benannte Dritte gelten nicht als verbindlich.

§ 6 – Leistungsfristen, Termine und Verzögerungen

6.1 Leistungsfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Verbindliche oder unverbindliche Fristen setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig erfüllt.

6.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, verschieben sich vereinbarte Fristen angemessen.

§ 7 – Höhere Gewalt und externe Ausfälle

7.1 Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern Fristen angemessen und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere:

7.2 Der Auftragnehmer wird den Kunden über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer solcher Umstände unverzüglich informieren.

§ 8 – Vergütung, Vorauszahlung, Abschläge und Fälligkeit

8.1 Es gilt die im Angebot oder Auftrag vereinbarte Vergütung.

8.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Projektleistungen im Voraus oder nach vereinbarten Abschlagsstufen zahlbar. Laufende Retainer und wiederkehrende Betreuungsleistungen sind monatlich im Voraus fällig.

8.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Projektstart oder die weitere Leistungserbringung von einem vollständigen Zahlungseingang einer vereinbarten Anzahlung oder Abschlagszahlung abhängig zu machen. Eine Leistungspflicht vor Zahlungseingang besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

8.4 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.5 Drittanbieter-, Werbe-, Lizenz-, Hosting-, API-, Domain-, Plattform- und sonstige Fremdkosten sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies umfasst auch laufende Kosten für Tools, SaaS-Lizenzen, Werbebudgets, KI-API-Nutzung und externe Dienstleister.

§ 9 – Zahlungsverzug und Aussetzung der Leistungen

9.1 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform sämtliche Leistungen ganz oder teilweise bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen. Dies umfasst insbesondere die Aussetzung laufender Kampagnen, Betreuungsleistungen, Automationen, Hosting, Support und aller weiteren aktiven Dienste.

9.2 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während der Aussetzung unberührt.

9.3 Gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzliche Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.

§ 10 – Freigaben, Abnahme und Korrekturen

10.1 Soweit Leistungen freigabe- oder abnahmefähig sind, hat der Kunde diese innerhalb der vereinbarten oder sonst innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben oder abnahmebezogene Mängel konkret mitzuteilen.

10.2 Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Rückmeldung, kann der Auftragnehmer die Leistung als freigegeben oder abgenommen behandeln, sofern der Kunde zuvor hierauf hingewiesen wurde.

10.3 Soweit nicht anders vereinbart, sind nur die im Angebot ausdrücklich enthaltenen Korrekturschleifen vom vereinbarten Preis umfasst. Weitere Änderungs- oder Korrekturwünsche sind gesondert zu vergüten.

10.4 Mockups, Entwürfe, Demos, Teststände, Preview- und Staging-Umgebungen dienen ausschließlich der Abstimmung. Sie stellen keine finale Leistung dar und können in Funktionalität, Design, Performance und Datenbestand vom endgültigen Live-System abweichen.

§ 11 – Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

11.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, zusätzliche Wünsche oder nachträgliche Erweiterungen (Change Requests) stellen Zusatzleistungen dar, sofern sie nicht bereits vom ursprünglichen Angebot umfasst sind.

11.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Zusatzleistungen gesonderte Vergütung zu verlangen und Termine bzw. Projektpläne entsprechend anzupassen.

11.3 Scope-Änderungen bedürfen der Textform. Mündliche, telefonische oder per Messenger kommunizierte Änderungswünsche begründen keinen Anspruch auf Leistungsanpassung ohne schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers.

§ 12 – Drittanbieter, Plattformen und externe Kosten

12.1 Der Auftragnehmer kann bei der Leistungserbringung Leistungen und Infrastrukturen Dritter nutzen, insbesondere Plattformen, Werbenetzwerke, Hosting-Anbieter, CRM-Systeme, KI-Dienste, Voice-/Chat-Dienste, APIs und Automationslösungen.

12.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Richtlinienänderungen, Sperren, Einschränkungen oder Ausfälle solcher Drittanbieter, soweit gesetzlich zulässig.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen und Richtlinien der jeweils eingesetzten Drittanbieter einzuhalten.

12.4 Kosten für Drittanbieterleistungen (Werbebudgets, Lizenzen, Hosting, API-Nutzung, SaaS-Abonnements etc.) sind vom Kunden gesondert zu tragen und nicht Bestandteil der vereinbarten Vergütung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 13 – KI- und Automationsleistungen

13.1 Bei KI-, Voice-, Chat-, Automations- und datengetriebenen Leistungen handelt es sich um technisch komplexe und teilweise probabilistische Systeme. Ergebnisse können trotz sorgfältiger Konfiguration fehlerhaft, unvollständig oder kontextabhängig sein.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, insbesondere vor Veröffentlichung, Weitergabe oder wirtschaftlich/organisatorisch relevanter Nutzung, KI-generierte Inhalte, Vorschläge, Antworten, Workflows oder Entscheidungen eigenständig zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme KI-generierter Ergebnisse resultieren.

13.3 Eine vollständige Fehlerfreiheit, Unterbrechungsfreiheit oder ständige Verfügbarkeit KI-gestützter Systeme kann nicht garantiert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

13.4 Die Qualität und Verfügbarkeit KI-gestützter Leistungen hängt maßgeblich von den jeweils eingesetzten Drittanbieter-APIs ab (z. B. OpenAI, Google, ElevenLabs). Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle dieser Dienste liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.

§ 14 – Nutzungsrechte, Rechteübergang und Rohdaten

14.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen gehen, soweit nicht anders vereinbart, erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über.

14.2 Soweit nicht ausdrücklich geschuldet, schuldet der Auftragnehmer keine Herausgabe offener Dateien, editierbarer Quelldateien, Rohmaterialien, Quellcodes, Prompts, Templates, Frameworks, SOPs oder interner Arbeitsgrundlagen. Die Herausgabe solcher Materialien kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

14.3 Allgemeine Methoden, Standards, Vorlagen, Frameworks, Prozesse, Know-how, wiederverwendbare Bausteine und interne Tools des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer und werden durch die Leistungserbringung nicht Teil der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte.

§ 15 – Vertraulichkeit

15.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.

15.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden.

§ 16 – Datenschutz

16.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

16.2 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Verarbeitungsanweisungen verantwortlich.

§ 17 – Support, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten

17.1 Support-, Reaktions- oder Bearbeitungszeiten bestehen nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keine 24/7-Erreichbarkeit, keine SLA und keine sofortige Reaktion außerhalb üblicher Geschäftszeiten.

17.2 Bei laufender Betreuung (z. B. Ads-Management, Social-Media-Betreuung, Automationen, Website-Pflege, Voice-Agenten) gelten die im jeweiligen Angebot definierten Reaktionszeiten. Sofern keine Reaktionszeiten vereinbart wurden, erfolgt die Bearbeitung im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten und nach pflichtgemäßem Ermessen.

§ 18 – Vor-Ort-Termine, Reisekosten und Spesen

18.1 Vor-Ort-Termine, Schulungen, Workshops, Drehtage, Reisen und damit verbundene Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen, Tagespauschalen) werden gesondert berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

18.2 Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand oder nach vorheriger Kostenschätzung.

§ 19 – Einsatz Dritter / Subunternehmer

19.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen, Freelancer, Subunternehmer oder sonstiger externer Spezialisten zu bedienen (z. B. Entwickler, Video-Editoren, Ads-Spezialisten, Automationspartner, Designer).

19.2 Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 20 – Referenznennung

20.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu benennen und allgemeine, nicht vertrauliche Projektergebnisse, anonymisierte Kennzahlen, Screenshots oder Cases zu Referenz-, Marketing- und Portfoliozwecken zu verwenden.

20.2 Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden erfolgt keine Veröffentlichung vertraulicher Details, nicht freigegebener Interna oder sensibler Kennzahlen.

§ 21 – Haftung

21.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

21.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

21.3 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

21.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 22 – Laufzeit und Kündigung

22.1 Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

22.2 Soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart ist, ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende dieser Mindestlaufzeit möglich.

22.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

22.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 23 – Folgen der Vertragsbeendigung, Datenaufbewahrung und Exit

23.1 Nach Vertragsende endet die Pflicht zur weiteren Leistungserbringung mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums, sofern nicht anders vereinbart.

23.2 Etwaige Übergaben, Exporte, Migrationen, Dokumentationen, Datensicherungen, Account-Übergaben oder sonstige Exit-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind oder gesondert beauftragt und vergütet werden.

23.3 Soweit zulässig, kann der Auftragnehmer Projektdateien, Arbeitsstände, Daten, Zugänge, Backups und Arbeitsmaterialien nach einer angemessenen Frist von 90 Tagen nach Vertragsende löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und der Kunde nicht zuvor eine Herausgabe oder Sicherung beauftragt hat.

23.4 Spätere Wiederherstellungen, Migrationen oder erneute Bereitstellungen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind nur im Rahmen der technischen Möglichkeiten und gegen gesonderte Vergütung möglich.

§ 24 – Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

24.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

24.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 25 – Schlussbestimmungen

25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

25.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Simmerath bzw. das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

25.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.